MSC Blau -Gelb Essen e.V. im ADAC präsentiert:

24. PROBE-, ÜBUNGS-, UND EINSTELLFAHRT
13. März 2004, Nürburgring, Nordschleife

AUSSCHREIBUNG
ONLINE

 

Ausschreibung

MSC Blau-Gelb Essen e.V. im ADAC
24. Probe – Übungs und Einstellfahrt

am: 13. März 2004
Nürburgring
Nordschleife + Grand-Prix Strecke (Kurzanbindung)

Anschrift:
Joachim Carl
Telefon: 0208 / 611817
Hartmannstr. 77A
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 / 611817
Mobil : 0171 / 4177801

1. Veranstaltung:

Der MSC Blau-Gelb Essen e.V. im ADAC organisiert am 13. März 2004 eine 6 Std. Probe-Übungs und Einstellfahrt auf der Nordschleife und der Grand-Prix Strecke des Nürburgrings. Diese Veranstaltung ist vom ADAC Nordrhein am 20.12.2001 unter der Reg.-Nr.:EIN05/03 genehmigt worden. Der Veranstalter hat eine Veranstalter-Haft-Pfichtversicherung abgeschlossen.

2. Teilnehmer:

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die in der Nennung aufgeführt wurden, einen gültigen Führerschein haben und im Besitz einer Lizenz sind.

3. Zugelassene Fahrzeuge:

Zugelassen sind alle Tourenwagen und GT-Fahrzeuge. Diese Fahrzeuge müssen der STVZO entsprechen oder einen gültigen Wagenpass des DMSB vorweisen. Sie können nach den Richtlinien des DMSB geändert sein.
Fahrzeuge mit roten Kennzeichen werden zugelassen. Die Reifen sind freigestellt.
Die Benutzung von Mietwagen ist nicht gestattet.
Fahrzeuge mit freistehenden Rädern und Motorräder sind nicht zugelassen.
Phonzahlen: Tourenwagen und GT-Fahrzeuge : max. 95 Phon!

4. Nennung und Nenngeld

Das Nenngeld beträgt 350,00 € bei Nennungseingang bis zum Nennungsschluss am 8. März 2004 und ist mit der Nennung per Scheck zu entrichten. Bei Nennungen nach Nennungsschluss bis zum Tage der Veranstaltung beträgt das Nenngeld 400,00 €. Bei Nichtdurchführung der Veranstaltung werden diese Euroschecks vernichtet. Die Nennung ist auf dem beiliegendem Formular abzugeben. Es können max. 3 Fahrer pro Fahrzeug genannt werden. Diese Fahrer müssen namentlich in der Nennung aufgeführt werden.
Bitte keine Nennung per Einschreiben schicken.
Nennungen ohne Scheck oder Überweisungsnachweis
gelten als nicht abgegeben und werden
nicht bearbeitet !

5. Haftungsausschuss:

Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht Der Teilnehmer / Des Veranstalters

a: Verantwortlichkeit der Teilnehmer
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Helfer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, auch Leitplankenschäden, soweit kein Haftungsausschluß nach Punkt 5 C dieser Ausschreibung vereinbart ist.

b: Verzichtserklärung des Kraftfahrzeug-Eigentümer:
Der Bewerber muss Eigentümer des bei der Veranstaltung benutzten Fahrzeug sein. Andernfalls wird der Bewerber nur zugelassen, wenn er bis zur Dokumentenprüfung eine schriftliche Verzichtserklärung des Fahrzeug-Eigentümer abgibt.

c: Haftungsverzicht der Teilnehmer:
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Helfer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und Halter) verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle, Schäden und jedes Recht des Vorgehens und Rückgriff gegen:

  • die DMSB, deren Präsident, Mitglieder und hauptamtlichen Mitarbeiter,
  • der DMSB bildenden Clubs,
  • den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer
  • die Teilnehmer und deren Helfer sowie gegen eigene Helfer, Behörden, Renndienste und irgendwelcher anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

sowie der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Ausserdem verzichten die Teilnehmer auf:
Schadenersatzansprüche gegen die Straßenbaulastträger, soweit solche durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Strassen und Wege samt Zubehör verursacht sein können (VWV zu 29 STVO/Nürburgring GmbH)
Die Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

d: Verantwortlichkeit des Veranstalters:
Der Veranstalter hat das Recht die Veranstaltung, bedingt durch höhere Gewalt, oder aus Sicherheitsgründen, oder durch von Behörden angeordneten erforderliche Änderungen abzusagen, ohne irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss vereinbart ist.

6. Fahrzeuge und Papierabnahme:

a: Technische Abnahme:
Die Fahrzeuge werden vor der Veranstaltung einer technischen Überprüfung unterzogen. Fahrzeuge die nicht den Vorschriften entsprechen oder nicht verkehrssicher sind, werden nicht zum Start dieser Probe-Übungs und Einstellfahrt zugelassen.

Schutzhelme sind für jeden Fahrer vorzuweisen.

Auf Wunsch oder auf Veranlassung des Veranstalters werden Phonmessungen durchgeführt. Die Registrierungsnummer ist auf beiden Türen anzubringen.

b: Papierabnahme:
Bei der Papierabnahme sind folgende Unterlagen vorzulegen

  • Führerschein und Lizenz für jeden genannten Fahrer
  • Nennungsbestätigung (Ohne Vorlage keine Teilnahme)
  • Kfz-Schein oder Wagenpass

Ohne diese Unterlagen erfolgt keine Zulassung.

7. Fahrvorschriften:

Verboten ist:

  • Erzielen der Höchstgeschwindigkeit
  • nachfolgenden Teilnehmer zum Überholen kein Platz zu machen
  • so an die Tankstellen und Boxen an-oder abzufahren, dass hier durch Teilnehmer behindert oder gefährdet werden
  • ohne Schutzhelm mit unverschlossenen Helmen oder ohne angelegte und Sicherheitsgurte zu fahren (gilt für alle Insassen)
  • die Überlassung des Fahrzeuges an nicht in der Nennung aufgeführte und vom Veranstalter bestätigte Fahrer.
  • weitere Insassen ohne festen Sitz mitzunehmen

Hinweise: Auf der Strecke liegengebliebende Fahrzeuge werden nur vom Veranstalter abgeschleppt. Der Fahrer muss bei seinem Fahrzeug bleiben. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung beim Abschleppen !

8. Krankenwagen und Arzt:

Im Start – Zielbereich, in Breitscheid und Pflanzgarten stehen Krankenwagen, die mit einem Arzt besetzt sind.

9. Speziell für Neulinge:

Auf Wunsch stehen Ihnen erfahrene Nürburgringkenner zu Verfügung, die Ihnen gern bei der Suche nach der Ideallinie helfen.

10. Flaggenzeichen:

Rot:
unbedingt und SOFORT HALT !

Gelb:
Gefahr ! Überholverbot ! Zum Anhalten bereit sein !

Gelb mit roten Streifen:
Öl auf der Fahrbahn!!

Schwarz in Verbindung mit gezeigter Startnummer:
Das Fahrzeug muß SOFORT zur Box !

Schwarz/weiß kariert:
Ende der Veranstaltung ! Nächste Einfahrt zur Boxengasse !

Das Nichtbeachten der Flaggenzeichen führt zum sofortigen Ausschluß.

11. Zeitplan:

  • von 07.00 bis 11.00 Uhr Papier- und Technische Abnahme
  • um 09.50 Uhr Fahrerbesprechung bei Start und Ziel
  • von 10.00 bis 16.00 Uhr freies Fahren

Bitte kommen Sie frühzeitig zur Abnahme, damit Sie pünktlich ab 10.00 Uhr fahren können.
Die Anfahrt zum Fahrerlager erfolgt nur über Haus D (Einfahrt neues Fahrerlager).

12. Boxengasse und Tanken:

Für das Anmieten der Boxen wenden Sie sich bitte an die Nürburgring GmbH (Start-Ziel Haus).
Durch die anstehenden Bauarbeiten an der Grand Prix Strecke kann die endgültige Regelung der Boxenzu- und abfahrt erst am Veranstaltungstag geregelt werden .
! Wir bitte Sie auf entsprechende Infos zu achten !

Jeder Teilnehmer ist für das ordnungsgemäße Verlassen seiner Box verantwortlich. Zuwiderhandlungen werden mit 100.00 € Strafe geahndet.

13. Ende der Veranstaltung:

Bei Ende der Veranstaltung gegen ca. 16.00 Uhr wird bei Start-Ziel mit einer schwarzweiß karierten Flagge abgewunken. Die Ausfahrt erfolgt über die Grand-Prix Strecke zur Boxengasse in das Fahrerlager.

 

Achtung ! Achtung ! Achtung !

Aus Witterungsgründen besteht Unsicherheit, ob die Veranstaltung durchgeführt werden kann (Schneefall). Sie können am Freitag, dem 12.März 2004 ab 14.00 Uhr unter der Telefonnummer 0171/4177801  (Joachim Carl) erfragen, ob die Veranstaltung durchgeführt wird.

Weitere wichtige Hinweise und Änderungen auch unter www.blaugelb-essen.de


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